Der in Medien- und Urhebersachen praktizierende, bekannte Rechtsanwalt und Publizist Albrecht Götz von Olenhusen verarbeitet in dem Buch teils selbst er- und durchlebte Prozesse und Rechtsfälle aus dem Medienbereich zu zehn satirischen Essays. „Entehrung" Prominenter, deren Persönlichkeitsschutz und der Missbrauch des Rechts als Vehikel zur Geldbeschaffung und Machtausübung sind die zentralen Themen in den realen Justizgrotesken. Die private Villa eines Promis verwandelt sich unversehens in eine daten- und yellowpressgeschützte Intim- und Geheimsphäre. Der Autor leuchtet die juristischen und menschlichen Hintergründe aus und versteht es, mit leichter Hand den satirischen Gehalt der Fälle, die sich im Laufe ihrer prozessualen Abarbeitung zu Justizgrotesken verwandeln, herauszuschälen:
Leni Riefenstahl und ihre Zigeuener - Geh zur Bundeswehr, lern schlachten - Wege zu Wissen und Wohlstand - Höllenfahrt - der Liedermacher und sein Verlag - das hohe T - Freiheit für die Pinguine - Tannöd - A.P.Herbert.München 2010, 115 Seiten. ISBN: 978-3-939438-11-3.
Der Autor: Prof. Dr. Albrecht Götz von Olenhusen, Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Rechtsanwalt in Freiburg i.Br. langjährig Dozent an der Journalisten-Akademie Stuttgart, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg i.Br. www.drgoetzvonolenhusen.deRezension:
"Wer die kunstvolle Sprache der verständlichen Darstellung juristisch schwieriger Sachverhalte nicht mag, der übe Verzicht und lasse die Finger von den hier vorgestellten Beiträgen zur Rechts- und Zeitgeschichte über Satire. Schon der Titel ist schamlos untertrieben, weil der Autor eher einen spannungsgeladenen Krimi über Vor- und Nachteile der Amortisation von Recht und Ehre in allen Facetten vorgelegt hat. Die Handlichkeit des schmalen Büchleins von 116 Seiten im griffigen Bilderbuchformat von 13x18 verstärkt die Lesefreundlichkeit in engen Flugzeugsitzen, was ebenfalls zu empfehlen ist, weil es praktisch erfahren wurde. Zum Kauf muss auch schon deshalb dringend geraten werden, weil jeder vernünftige Jurist schon längst erkannt hat, dass, wann und in welchen Fällen die »Privatsphäre sich in ein ansehnliches Bankkonto« (ipsissima verba des Verfassers) verwandeln kann. Satirisch, aber nicht gemein, weitläufig bis nach England und mit spitzer Feder gnadenlos direkt beschreibt von Olenhusen das factum clarum und für viele jus nebulosum so anschaulich und vergnüglich, dass kein Leser die handliche Ausgabe schnell weglegen will. Man muss nicht von vorne zu lesen anfangen, um die Beiträge zu verstehen und tiefer in die menschliche Seele und seiner juridischen Behandlung zu blicken und dabei große Lust zu empfinden. Ob britisches Uncommon Law (S. 79), womit ich freudig angefangen und belegt gefunden habe: It must be clearly understood that an author, as such, has no rights (A. P. Herbert, Suet vs. Haddock, Status of Authors, S. 81), oder das »Tiefland« der Erinnerungen der Leni Riefenstahl (S. 7), ob »Höllenfahrten« eines Angestellten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (S. 51) oder die wirkmächtigen Karikaturen bürgerlicher Gesellschaften in der FAZ (S. 103): menschliche Hintergründe belehren uns umfassend und mit tieferer Bedeutung und schönster Ironie.Die im Umschlagtext gegebene Anpreisung, die behandelten Justizgrotesken böten treffende Anschauen dafür, wie sich jedes Persönlichkeitsprofil in der Notendruckerei der Paragrafenindustrie amortisieren ließe, ist böswillig tiefgestapelt. Die schreibende Hand des Verfassers verführt jeden Leser auf das Angenehmste, der sich für das moderne, mediale Duellieren in der juristischen Kategorien-Trias von Ehre, allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde nach ausgefeilten Mechanismen interessiert. Mit seinen schonungslos entlarvenden und die Weltläufte geißelnden Beschreibungen bringt von Olenhusen das Problem mit der Satire immer nur auf den Punkt. Hierbei bleibt dem Leser das Lachen nicht im Halse stecken, weil ihm die gesamte Lektüre zum unbedingten Wiederholungstäter macht und immer wieder nachlesen lässt.Wenn vorstehende Kritik schon nicht ausreicht, dann muss sich der Autor des besprochenen Werkes abschließend nochmals deutlich schelten lassen: Das Werk ist mit 116 Seiten auch für eine Urlaubslektüre leider viel zu kurz gekommen, man möchte mehr und unendlich weiter lesen, wozu nicht nur die in den Fußnoten vermerkten Anmerkungen verleiten. Auch der Preis ist für das amüsante und lehrreiche sowie äußerst unterhaltsame Œuvre unsittlich niedrig und nicht nur preiswert, wie letzteres vom Verlag wider besseren Wissens behauptet wird.Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Tübingen, in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, ZUM 2011, 366.